Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dr. Alexander Groß · Eleva — Studienstrategie · Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs-Mandate zwischen Dr. Alexander Groß (nachfolgend „Eleva") und natürlichen Personen als Verbraucher (§ 13 BGB) im Rahmen der angebotenen Eleva-Pivot- und Eleva-Pathways-Mandate.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Mandantin oder des Mandanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Eleva ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Mandate auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Nach Erstgespräch übermittelt Eleva ein konkretes schriftliches Angebot per E-Mail. Mit Annahme dieses Angebots in Textform (per E-Mail genügt) kommt der Vertrag zustande.

(3) Eleva ist berechtigt, einzelne Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn die fachliche oder zeitliche Passung nicht gegeben ist.

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher

Die Mandantin oder der Mandant hat als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die ausführliche Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist Bestandteil dieser AGB.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Mandatstyp (Eleva Pivot oder Eleva Pathways) und wird im individuellen Angebot abschließend beschrieben.

(2) Eleva schuldet eine sorgfältige, fachlich qualifizierte Beratung und ein schriftlich verantwortetes Beratungs-Ergebnis (Pfad-Bericht bei Pivot, Profil-Audit und laufende Begleitdokumentation bei Pathways). Eleva schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Zulassung an einer bestimmten Hochschule.

(3) Eleva nutzt KI-Werkzeuge ausschließlich zur Recherche-Strukturierung und Datenextraktion (z. B. Curriculum-Vergleich, Auswertung öffentlich verfügbarer Hochschuldaten). Personenbezogene Daten der Mandantin oder des Mandanten und ihres Kindes werden hierbei ausschließlich anonymisiert oder pseudonymisiert verarbeitet. Sämtliche Recherche-Ergebnisse werden vor Übergabe von Dr. Alexander Groß persönlich gegen Primärquellen geprüft, gewichtet und schriftlich verantwortet — die methodische und inhaltliche Verantwortung für jeden Pfad-Bericht und jedes Profil-Audit liegt vollumfänglich bei Dr. Alexander Groß.

§ 5 Honorar, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Die Honorare betragen — vorbehaltlich individueller Angebots-Modalitäten:

(2) Honorare sind Endpreise. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da Eleva die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG anwendet.

(3) Die Honorarrechnung wird mit Vertragsschluss erstellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang per Banküberweisung zu zahlen.

(4) Pathways-Mandate können auf Wunsch in drei gleichen Raten gezahlt werden — bei Vertragsschluss, nach Monat 6, nach Monat 12.

(5) Reisekosten innerhalb Bad Homburg / Frankfurt am Main sind im Honorar enthalten. Anreisekosten zu darüber hinausgehenden Treffpunkten werden nach gesonderter Vereinbarung in Rechnung gestellt.

(6) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an (§ 288 BGB).

§ 6 Geld-zurück-Klausel im Gründungsjahrgang 2026

(1) Familien des Gründungsjahrgangs 2026 erhalten zusätzlich zum 14-tägigen Widerrufsrecht eine erweiterte Geld-zurück-Klausel: Sollten sie nach Übergabe des schriftlichen Profil-Audits (Woche 1 bei Pivot, Monat 1 bei Pathways) zum Schluss kommen, dass der Pfad-Bericht oder die strategische Ausrichtung nicht zum Familien-Profil passt, können sie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Audits durch einseitige Erklärung in Textform die Rückabwicklung des Vertrags verlangen.

(2) In diesem Fall erstattet Eleva binnen 14 Tagen nach Zugang der Erklärung das volle Honorar zurück, ohne dass eine Begründung erforderlich ist.

(3) Die Geld-zurück-Klausel gilt ausschließlich für Mandate, die im Gründungsjahrgang 2026 abgeschlossen werden.

§ 7 Mitwirkungspflichten

(1) Mandantin oder Mandant verpflichten sich, die für die Beratung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen, vereinbarte Termine wahrzunehmen, Fragebögen fristgerecht zu beantworten.

(2) Eleva ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder unvollständige Beratungs-Ergebnisse, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen.

§ 8 Haftung

(1) Eleva haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Eleva nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Studienplätze ist ausgeschlossen, soweit Eleva nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

(4) Eleva übernimmt keine Haftung für die Bewertung von Bewerbungen durch Hochschulen, für Visa-Entscheidungen von Behörden, für die Aufnahme an einer bestimmten Universität oder für sonstige außerhalb der Beratungsleistung liegende Ergebnisse.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Eleva verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Mandats erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und über das Vertragsende hinaus für unbestimmte Zeit zu wahren.

(2) Eine Weitergabe von Informationen, auch in anonymisierter Form, erfolgt nicht — auch nicht zu Marketing- oder Referenz-Zwecken.

(3) Beide Vertragsparteien können auf Wunsch eine ergänzende, gesonderte Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) abschließen.

§ 10 Krankheit, Ausfall, Verhinderung

(1) Bei länger andauerndem Ausfall (mehr als fünf Werktage) wird das Mandat kostenfrei pausiert. Fristen werden schriftlich neu vereinbart.

(2) Auf Wunsch des Mandanten erstattet Eleva ein zeitanteiliges Honorar zurück, soweit Leistungen noch nicht erbracht waren.

§ 11 Kündigung

(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

(2) Eleva-Pathways-Mandate können von der Mandantin oder dem Mandanten ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden zeitanteilig in Rechnung gestellt.

§ 12 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Eleva.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Stand: April 2026 · ← Zurück zur Startseite