Muster · Wird mit jedem Mandatsvertrag mitgeführt

Verschwiegenheitsvereinbarung

Eleva — Studienstrategie · Dr. Alexander Groß

Präambel

Eleva begleitet Akademiker-Familien in tiefen, persönlichen Studienentscheidungen für ihr Kind. Vertraulichkeit ist nicht Marketing, sondern Vertragsbestandteil. Diese Vereinbarung wird mit jedem Mandat ausgestellt und beidseitig gegengezeichnet.

§ 1 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Eleva verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Mandats erlangten Informationen — namentlich persönliche, schulische, finanzielle und gesundheitliche Angaben der Mandantin oder des Mandanten und ihrer Familie — vertraulich zu behandeln.

§ 2 Umfang der Vertraulichkeit

(1) Es findet keine Weitergabe an Dritte statt — auch nicht in anonymisierter Form.

(2) Eleva verzichtet auf jegliche Verwendung der Mandatsdaten zu Marketing-, Referenz-, Lehre- oder Publikationszwecken — auch nach erfolgreichem Mandatsabschluss.

(3) Erstgespräche und Strategie-Calls werden nicht aufgezeichnet.

(4) Pfad-Berichte und Profil-Audits werden ausschließlich verschlüsselt an die Familie übergeben — keine Cloud-Speicherung mit Dritt-Zugriff, keine Weiterverlinkung.

(5) Eleva führt das Mandat persönlich durch Dr. Alexander Groß. Es gibt kein Beraterteam, keine Subunternehmer, keine Bürokraft mit Akteneinsicht.

§ 3 Ausnahmen

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht (z. B. gegenüber Finanzbehörden im Rahmen der Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO und § 257 HGB) oder die Mandantin oder der Mandant ausdrücklich, schriftlich und im Einzelfall in die Weitergabe einwilligt.

§ 4 Dauer

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt unbefristet über die Dauer des Mandats hinaus.

§ 5 Vertragsstrafe

Verstößt Eleva schuldhaft gegen die Verpflichtung aus § 1, ist Eleva zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet, ohne dass die Mandantin oder der Mandant einen konkreten Schaden nachweisen muss. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes nach § 280 BGB bleibt unberührt.

§ 6 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Mit Unterschrift bestätigen beide Parteien die Gegenseitigkeit der Vertraulichkeit. Die Mandantin oder der Mandant verpflichtet sich ihrerseits zur Vertraulichkeit über Beratungsprozess, Methodik-Details und Honorar-Konditionen.

Eleva

Dr. Alexander Groß
Ort, Datum

Mandantin / Mandant

Name
Ort, Datum

Stand: April 2026 · Diese Mustervorlage wird mit jedem Mandatsvertrag in der jeweils aktuellen Fassung beigelegt und beidseitig gegengezeichnet.

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