Muster · Wird mit jedem Mandatsvertrag mitgeführt
Verschwiegenheitsvereinbarung
Eleva — Studienstrategie · Dr. Alexander Groß
Präambel
Eleva begleitet Akademiker-Familien in tiefen, persönlichen Studienentscheidungen für ihr Kind. Vertraulichkeit ist nicht Marketing, sondern Vertragsbestandteil. Diese Vereinbarung wird mit jedem Mandat ausgestellt und beidseitig gegengezeichnet.
§ 1 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Eleva verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Mandats erlangten Informationen — namentlich persönliche, schulische, finanzielle und gesundheitliche Angaben der Mandantin oder des Mandanten und ihrer Familie — vertraulich zu behandeln.
§ 2 Umfang der Vertraulichkeit
(1) Personenbezogene Daten der Mandantin oder des Mandanten und ihrer Familie werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind ausschließlich die in § 3 genannten Fälle.
(2) Eleva verzichtet auf jegliche Verwendung der Mandatsdaten zu Marketing-, Referenz-, Lehr- oder Publikationszwecken — auch nach erfolgreichem Mandatsabschluss.
(3) Gespräche im Rahmen des Mandats werden nicht aufgezeichnet — weder das Erstgespräch noch Aufnahme-, Strategie-, Zwischenstands- oder Familien-Gespräche. Es werden keine Bild-, Ton- oder Wortprotokolle erstellt; meine Notizen dienen allein der Bearbeitung des Mandats.
(4) Pfad-Berichte und Bestandsaufnahmen werden ausschließlich verschlüsselt an die Familie übergeben — keine Cloud-Speicherung mit Dritt-Zugriff, keine Weiterverlinkung.
(5) Eleva führt das Mandat persönlich durch Dr. Alexander Groß. Es gibt kein Beraterteam, keine Subunternehmer, keine Bürokraft mit Akteneinsicht.
§ 3 Ausnahmen
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit
a) eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht, insbesondere gegenüber Finanzbehörden im Rahmen der Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO und § 257 HGB,
b) die Mandantin oder der Mandant ausdrücklich, in Textform und im Einzelfall in die Weitergabe einwilligt,
c) technische Dienstleister eingesetzt werden, die für den Betrieb von E-Mail, Hosting und Dokumentenablage erforderlich sind; diese sind in der Datenschutzerklärung namentlich benannt und im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO gebunden,
d) Recherche-Sachverhalte in tatsächlich anonymisierter Form nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit KI-gestützten Werkzeugen strukturiert werden. Namen, Kontaktdaten, Schulbezeichnungen, Noten, Gesundheits- und Finanzangaben werden dabei nicht übermittelt.
§ 4 Dauer
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt unbefristet über die Dauer des Mandats hinaus.
§ 5 Gegenseitigkeit
(1) Die Mandantin oder der Mandant verpflichtet sich, die im Mandat offengelegten Methodik-Details, Vorlagen und Arbeitsmaterialien nicht an Dritte weiterzugeben und nicht zu veröffentlichen.
(2) Die Weitergabe der eigenen Vertragsunterlagen, Honorarangaben und Beratungsergebnisse — etwa an Angehörige, an eine Steuerberatung oder an einen Rechtsbeistand — bleibt ausdrücklich unbenommen. Der Pfad-Bericht gehört der Familie.
§ 6 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Mit der Unterschrift nehmen beide Seiten diese Vereinbarung an — Eleva die Verpflichtungen aus §§ 1 bis 4, die Mandantin oder der Mandant die aus § 5.
Eleva
Dr. Alexander Groß
Ort, Datum
Mandantin / Mandant
Name
Ort, Datum
Stand: 20. September 2026 · Diese Mustervorlage wird mit jedem Mandatsvertrag in der jeweils aktuellen Fassung beigelegt und beidseitig gegengezeichnet.