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ElevaStudienstrategie
Erstgespräch

Muster · Wird mit jedem Mandatsvertrag mitgeführt

Verschwiegenheits­vereinbarung

Eleva — Studienstrategie · Dr. Alexander Groß

Präambel

Eleva begleitet Akademiker-Familien in tiefen, persönlichen Studienentscheidungen für ihr Kind. Vertraulichkeit ist nicht Marketing, sondern Vertragsbestandteil. Diese Vereinbarung wird mit jedem Mandat ausgestellt und beidseitig gegengezeichnet.

§ 1 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Eleva verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Mandats erlangten Informationen — namentlich persönliche, schulische, finanzielle und gesundheitliche Angaben der Mandantin oder des Mandanten und ihrer Familie — vertraulich zu behandeln.

§ 2 Umfang der Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten der Mandantin oder des Mandanten und ihrer Familie werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind ausschließlich die in § 3 genannten Fälle.

(2) Eleva verzichtet auf jegliche Verwendung der Mandatsdaten zu Marketing-, Referenz-, Lehr- oder Publikationszwecken — auch nach erfolgreichem Mandatsabschluss.

(3) Gespräche im Rahmen des Mandats werden nicht aufgezeichnet — weder das Erstgespräch noch Aufnahme-, Strategie-, Zwischenstands- oder Familien-Gespräche. Es werden keine Bild-, Ton- oder Wortprotokolle erstellt; meine Notizen dienen allein der Bearbeitung des Mandats.

(4) Pfad-Berichte und Bestandsaufnahmen werden ausschließlich verschlüsselt an die Familie übergeben — keine Cloud-Speicherung mit Dritt-Zugriff, keine Weiterverlinkung.

(5) Eleva führt das Mandat persönlich durch Dr. Alexander Groß. Es gibt kein Beraterteam, keine Subunternehmer, keine Bürokraft mit Akteneinsicht.

§ 3 Ausnahmen

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit

a) eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht, insbesondere gegenüber Finanzbehörden im Rahmen der Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO und § 257 HGB,

b) die Mandantin oder der Mandant ausdrücklich, in Textform und im Einzelfall in die Weitergabe einwilligt,

c) technische Dienstleister eingesetzt werden, die für den Betrieb von E-Mail, Hosting und Dokumentenablage erforderlich sind; diese sind in der Datenschutzerklärung namentlich benannt und im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO gebunden,

d) Recherche-Sachverhalte in tatsächlich anonymisierter Form nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit KI-gestützten Werkzeugen strukturiert werden. Namen, Kontaktdaten, Schulbezeichnungen, Noten, Gesundheits- und Finanzangaben werden dabei nicht übermittelt.

§ 4 Dauer

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt unbefristet über die Dauer des Mandats hinaus.

§ 5 Gegenseitigkeit

(1) Die Mandantin oder der Mandant verpflichtet sich, die im Mandat offengelegten Methodik-Details, Vorlagen und Arbeitsmaterialien nicht an Dritte weiterzugeben und nicht zu veröffentlichen.

(2) Die Weitergabe der eigenen Vertragsunterlagen, Honorarangaben und Beratungsergebnisse — etwa an Angehörige, an eine Steuerberatung oder an einen Rechtsbeistand — bleibt ausdrücklich unbenommen. Der Pfad-Bericht gehört der Familie.

§ 6 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Mit der Unterschrift nehmen beide Seiten diese Vereinbarung an — Eleva die Verpflichtungen aus §§ 1 bis 4, die Mandantin oder der Mandant die aus § 5.

Eleva

Dr. Alexander Groß
Ort, Datum

Mandantin / Mandant

Name
Ort, Datum

Stand: 20. September 2026 · Diese Mustervorlage wird mit jedem Mandatsvertrag in der jeweils aktuellen Fassung beigelegt und beidseitig gegengezeichnet.

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