Honorar · Konditionen
Eleva wird ausschließlich von den Familien bezahlt, die es beauftragen — nicht von Hochschulen. Der Inlandsweg wird deshalb in jedem Bericht als vollwertige Route gerechnet, mit eigener Kosten- und Wahrscheinlichkeitsrechnung, und nicht als Restgröße. Das Ergebnis kann lauten: Der beste Weg für Ihr Kind liegt hier.
Honorare sind Endpreise. Bei Pathways ist der Auftakt-Termin bei Ihnen zu Hause im Honorar enthalten — überall in Deutschland, Österreich und der Schweiz; alle weiteren Gespräche finden online statt. Weitere Termine vor Ort sind zubuchbar und kosten 1.450 € je Termin einschließlich Anreise; sie werden vor Vertragsschluss schriftlich vereinbart. Keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG). Rechnung nach Vertragsschluss · 14 Tage Zahlungsziel. Pathways-Mandate werden in drei gleichen Raten gezahlt — bei Vertragsschluss, nach dem sechsten und nach dem zwölften Monat; die erste Rate beträgt damit 2.521,67 € statt 7.565 € auf einmal. Vertragsbestandteil sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der 14-tägigen Widerrufsbelehrung.
Umfang der Begleitung
Was ich übernehme
- ·Recherche an Primärquellen und deren Bewertung
- ·Schriftliche, begründete Empfehlung mit Aktenzeichen und Unterschrift
- ·Hochschul-Liste und Fristenübersicht
- ·Bei Pathways: Essay-Konzept, Rückmeldung auf jeden Entwurf und inhaltliche Durchsicht der vollständigen Bewerbung vor dem Einreichen — Stimmigkeit zwischen Essays, Lebenslauf und Aktivitätenliste
- ·Erreichbarkeit für Rückfragen über die Mandatsdauer
Was bei Ihrer Familie bleibt
- ·Die Entscheidung, welcher Route Sie folgen
- ·Das Schreiben selbst — die Essays entstehen in der Stimme Ihres Kindes
- ·Bewerberkonten anlegen, einreichen, Fristen einhalten
Das ist keine Einschränkung, sondern die Bauart des Verfahrens: Eine Bewerbung ist eine eigene Erklärung Ihres Kindes, und die Hochschulen verlangen sie aus dessen eigenem Konto.
Kein Erfolg geschuldet. Ich schulde eine sorgfältige, fachlich begründete Beratung und ein schriftlich verantwortetes Ergebnis — keine Zulassung. Über Bewerbungen entscheiden allein die Hochschulen, über Visa und Anerkennung allein die zuständigen Behörden. Wer Ihnen eine Zulassung zusagt, verkauft Ihnen das falsche Produkt. § 4 Abs. 2 und § 8 Abs. 4 der AGB.
Eleva erbringt bildungswissenschaftliche und organisatorische Beratung. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und stellt keine dar: keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG, keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG. Zulassungs-, Anerkennungs-, Aufenthalts- und Steuerfragen werden als belegte Sachinformation dargestellt, nicht auf Ihren Einzelfall rechtlich geprüft. Dafür nenne ich Ihnen auf Wunsch eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung — beauftragt und abgerechnet wird unmittelbar zwischen Ihnen und der Kanzlei, Eleva erhält dafür nichts.