Die USA wollen „Duration of Status“ abschaffen. Was das für deutsche Studienpläne bedeutet.
Dr. Alexander Groß · Promovierter Bildungsforscher · Eleva · Veröffentlicht am · Überarbeitet am 5. Oktober 2026 · Beschluss vom 14. September und Berufung vom 30. September 2026
Ein festes Enddatum statt eines offenen Aufenthaltsrechts: So sollte es vom 15. September 2026 an für ausländische Studierende in den USA gelten. Ein Bundesgericht hat die Regel einen Tag vorher gestoppt. Was sie vorsieht, bleibt für die Planung trotzdem wichtig.
Geprüfte Unterlagen: 5. Oktober 2026. Am 14. September 2026, einen Tag vor dem vorgesehenen Stichtag, hat das Bundesbezirksgericht für Massachusetts ihr Inkrafttreten landesweit aufgeschoben und dem Heimatschutzministerium die Umsetzung vorläufig untersagt. Dieser Beschluss ließ die bisherige Zulassung für duration of status bestehen. Die Regierung hat am 30. September Berufung eingelegt. Das Verfahren ist damit nicht abschließend entschieden. Die folgenden Abschnitte erklären die ausgesetzte Regel als Planungsszenario; eine Entscheidung über die Berufung ist hier nicht ausgewertet.
Vor einer Einreise oder verbindlichen Studienzusage klären Sie den aktuellen Stand mit dem International Office Ihrer Hochschule oder einer im US-Einwanderungsrecht zugelassenen Kanzlei.
Bisher wurden Studierende mit F-1-Visum für duration of status zugelassen: Sie durften bleiben, solange sie eingeschrieben waren und die Auflagen einhielten. Es gab kein Enddatum und keinen Verlängerungsantrag. Das machte den amerikanischen Weg planbar, auch wenn ein Semester dazukam.
Das US-Heimatschutzministerium hat am 17. Juli 2026 im Federal Register eine Änderung dieser Praxis veröffentlicht. Falls die ausgesetzte Regel in Kraft tritt, steht auf dem Einreisedokument ein festes Datum. Sie betrifft neben Studierenden (Visum F) auch Austauschbesucher (J) und Medienvertreter (I); dieser Beitrag behandelt die Lage der Studierenden.
Was die Regel vorsieht
01 · Die neue Höchstdauer
Warum sind vier Jahre knapp?
Für die Planung würde ich prüfen, ob die im Formular I-20 genannte Programmdauer innerhalb der vorgesehenen Höchstdauer liegt. Zusätzliche Semester oder andere Programmänderungen können eine gesonderte aufenthaltsrechtliche Prüfung erfordern. Welche Schritte notwendig wären, hängt vom konkreten Verlauf und der dann geltenden Regelung ab.
Wer mehrere Studienabschnitte plant, sollte deren Übergänge ausdrücklich mit der Hochschule und bei Bedarf einer US-Einwanderungskanzlei klären. Aus der Gesamtdauer allein lässt sich der persönliche Antragsweg nicht bestimmen. Berufliche und finanzielle Fragen zum Medizinstudium behandelt der Beitrag Medizin ohne 1,0.
02 · Studienwechsel
Was passiert mit dem offenen Anfang?
Wer den US-Studienweg wegen eines zunächst offenen Studienziels erwägt, sollte die geplanten Wechselmöglichkeiten vorab mit der Hochschule klären. Die ausgesetzte Regel enthält dafür zusätzliche Beschränkungen.
Neu eingeschränkt
Ausnahmen sind vorgesehen, aber die Behörde muss dafür außergewöhnliche Umstände anerkennen; ein Sinneswandel gehört nach dem Wortlaut der Regel nicht dazu.
Ein generelles Verbot, nach dem ersten Studienjahr die Hochschule zu wechseln, folgt daraus nicht. Für einen konkreten Wechsel sind die jeweiligen Voraussetzungen zu prüfen. Die Einschränkungen dieser Regel dürfen nicht als bereits geltend behandelt werden.
03 · Übergangsregel
Was gilt für Studierende, die schon dort sind?
Für Studierende, die beim Inkrafttreten mit duration of status in den USA sind, sieht die Regel eine Übergangsvorschrift vor: Sie dürften ohne Verlängerungsantrag bis zum Programmenddatum ihres dann gültigen Formulars I-20 bleiben — längstens jedoch bis zum 14. November 2030.
Wer nach dem Stichtag ausreiste und wieder einreiste, verlöre diesen Bestandsschutz; bei der Wiedereinreise würde neu gerechnet, höchstens vier Jahre ab diesem Tag. Das beträfe auch einen Besuch über Weihnachten.
Was ich Familien dazu sage
Die ausgesetzten Einschränkungen sind ein Planungsszenario, keine feststehende Aufenthaltsbedingung. Wer damit rechnet, unterwegs etwas zu ändern, sollte das vor der Zusage klären.
Vor einer Zusage würde ich drei Punkte klären: ob die Fachrichtung wirklich feststeht oder ob der offene Anfang der eigentliche Grund für die USA war; ob die auf dem Formular I-20 eingetragene Programmdauer mit Reserve in die vier Jahre reicht; und ob es einen Plan B außerhalb der USA gibt.
Aus offenen Punkten sollte eine konkrete Prüfliste werden: Was brauchen Sie für Ihre Entscheidung, von wem und bis wann?
Im Muster-Pfad-Bericht sehen Sie an einem fiktiven Beispiel, wie Kosten, Fristen und Modellannahmen neben einem Inlandsweg dargestellt werden. Eine solche Gegenüberstellung für die Ausgangslage Ihrer Familie bietet das Mandat Eleva Pivot.
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Quellen
- U.S. Department of Homeland Security: Establishing a Fixed Time Period of Admission and an Extension of Stay Procedure for Nonimmigrant Academic Students, Exchange Visitors, and Representatives of Foreign Information Media. Final Rule, Federal Register, 17. Juli 2026 (91 FR 44976, Dok. 2026-14439). Zur Quelle ↗
- U.S. Department of Homeland Security, Study in the States: Final Rule — Establishing a Fixed Time Period of Admission and an Extension of Stay Procedure Quick Facts. Stand 20. Juli 2026. Abgerufen am 10. August 2026. Zur Quelle ↗
- U.S. Citizenship and Immigration Services: Form I-539, Application to Extend/Change Nonimmigrant Status. Abgerufen am 10. August 2026. Zur Quelle ↗
- Presidents’ Alliance on Higher Education and Immigration: Coalition Files Federal Lawsuit Challenging Rule Ending Duration of Status. 18. August 2026 — Klageerhebung. Abgerufen am 29. August 2026. Zur Quelle ↗
- U.S. District Court for the District of Massachusetts, Presidents’ Alliance on Higher Education and Immigration et al. v. U.S. Department of Homeland Security et al., Az. 1:26-cv-13799-FDS: „Preliminary Injunction Order Postponing Effective Date of Final Rule“ (Dok. 51) und Memorandum and Order (Dok. 50), beide vom 14. September 2026, Richter F. Dennis Saylor IV — „The effective date of the Final Rule is hereby POSTPONED“; die Wirkung gilt nach dem Memorandum landesweit. Abgerufen am 15. September 2026. Zur Quelle ↗
- U.S. Department of Justice: Notice of Appeal, Dokument 53 im selben Verfahren, eingereicht am 30. September 2026, Seite 1. Berufung gegen das Memorandum and Order vom 14. September; keine Entscheidung des Berufungsgerichts. Originalschrift am 5. Oktober 2026 gelesen. Zur Quelle ↗
Originalbeschluss (Dokument 51, insbesondere Seite 2, Nummern 2 bis 5) und amtlichen Regeltext am 19. September 2026 gelesen. Die Wechselregel steht auf den Druckseiten 45124–45125. Memorandum and Order (Dokument 50, Seite 48) sowie Berufungsschrift (Dokument 53) am 5. Oktober 2026 nachgeprüft. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und prüft keinen Einzelfall. Für aufenthaltsrechtliche Fragen ist eine im US-Einwanderungsrecht zugelassene Kanzlei zuständig.